Hund im Frachtraum gilt laut EuGH rechtlich als Reisegepäck
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Fluggesellschaften haften bei verloren gegangenen Tieren nur in Höhe der Gepäckentschädigung. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine Frau hatte 5.000 Euro verlangt, nachdem ihre Hündin vor einem Flug von Buenos Aires nach Barcelona aus der Transportbox entlaufen war. Der EuGH stellte klar, dass nach dem Montrealer Übereinkommen Haustiere rechtlich wie Reisegepäck behandelt werden. Die Entschädigung liegt daher bei maximal rund 1.700 Euro – es sei denn, es wurde vorab eine höhere Haftungsgrenze vereinbart. Tagesschau