Der Bundesfinanzhof hat in seiner Verhandlung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen am Donnerstag kein Urteil gefällt. Der Richter kündigte an, das Urteil werde dem Veranstalter Frosch Sportreisen Mitte August zugestellt. Frosch hatte gegen einen Steuerbescheid aus dem Jahr 2008 geklagt.