Im Streit um mögliche Hinweispflichten von Reisebüros bei wirtschaftlichen Risiken von Veranstaltern ist ein Verfahren beendet. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Nordhorn zog der Kläger seine Berufung zurück. Das Resümée: Reisebüros müssen nicht aktiv vor möglichen wirtschaftlichen Schieflagen einzelner Anbieter warnen.