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24. Juli 2026 | 18:36 Uhr
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Reisebüro haftet nicht für Online-Buchungen von Betrügern

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Beim Quiz mitmachen und eine Reise mit A-ROSA gewinnen

A‑ROSA sowie Reise vor9 und Counter vor9 verlosen eine Flussreise für zwei Personen. Wer zwei Fragen richtig beantwortet, hat die Chance, eine Reise über fünf Nächte an Bord eines A‑ROSA Schiffes zu gewinnen. Wer die Themenwoche aufmerksam liest, wird keine Probleme haben, die Fragen zu beantworten. Counter vor9

Das Amtsgericht Köln hat die Position von Reisebüros bei betrügerischen Online-Buchungen auf der eigenen Webseite gestärkt. Ein Veranstalter muss einem Reisebüro 800 Euro Stornokosten zurückzahlen, weil dieses die im Agenturvertrag verlangten Plausibilitätsprüfungen erfüllt hatte. Eine zweifelsfreie Identitätskontrolle der Kunden, etwa mit Double-Opt-in-Verfahren oder Tonaufzeichnungen, seien nicht verpflichtend. Damit widersprachen die Richter dem Vorwurf des Reiseveranstalters. Das Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben. Touristik Aktuell