Zwangsübernachtung in LH-Fliegern ohne juristische Folgen
Beim Quiz mitmachen und eine Reise mit A-ROSA gewinnen
A‑ROSA sowie Reise vor9 und Counter vor9 verlosen eine Flussreise für zwei Personen. Wer zwei Fragen richtig beantwortet, hat die Chance, eine Reise über fünf Nächte an Bord eines A‑ROSA Schiffes zu gewinnen. Wer die Themenwoche aufmerksam liest, wird keine Probleme haben, die Fragen zu beantworten. Counter vor9
Die Zwangsübernachtung von rund 600 Passagieren in Flugzeugen der Lufthansa am Münchner Flughafen hat kein strafrechtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, da es keine ausreichenden Hinweise auf Straftaten gegeben habe. Im Februar hatten gut 600 Passagiere in sechs Flugzeugen ausharren müssen, nachdem starker Schneefall die Starts verhinderte und keine Busfahrer verfügbar waren, um die Gäste ins Terminal zurückzubringen. Lufthansa bot allen Betroffenen später freiwillig Entschädigungen an, obwohl laut EU-Fluggastrechteverordnung bei wetterbedingten Verzögerungen kein Anspruch bestehe. Aero