Regierung will keine höheren Zeitschwellen für Entschädigung
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister.
iStock/Torsten Asmus
Bei Verspätungen soll es nicht erst ab vier oder sechs Stunden eine Entschädigung geben, findet die Bundesregierung
Den Spirit der Malediven entdecken
Das Sun Siyam Erlebnis neu gedacht. Exklusiver Luxus trifft auf maledivische Gastfreundschaft. Maßgeschneiderte Erlebnisse verführen die Sinne, entfachen Staunen und wecken Entdeckerlust. Gemeinsam mit Ihren Kunden schreiben wir ein neues Kapitel voller Inspiration und unvergesslicher Momente. Reise vor9
Die geplante "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" durch die EU lehne die Regierung ab, heißt es. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
Die Grünen bezogen sich in ihrer Anfrage auf Reformdiskussionen auf EU-Ebene. Der Rat der EU-Verkehrsminister hatte am 5. Juni eine politische Einigung für eine Reform der Fluggastrechteverordnung beschlossen. Der Vorschlag sieht vor, dass eine Entschädigung für Flugreisende in Zukunft erst ab einer Verspätung von vier bis sechs Stunden gezahlt werden soll. Außerdem sollen die Entschädigungszahlungen angepasst werden.
Bisher gibt es laut aktueller EU-Fluggastrechteverordnung einheitlich ab drei Stunden Verspätung verschiedene Entschädigungszahlungen: 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern Entfernung, 400 Euro bei 1.500 km Entfernung innerhalb der EU und zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern bei außereuropäischen Flügen sowie 600 Euro bei Flügen mit über 3.500 Kilometern Entfernung.
Reformbedarf bei Entschädigungsbeträgen
Die Bundesregierung führt in der Antwort aus, dass sie die Fluggastverordnung durchaus für reformbedürftig halte, etwa mit Blick auf die Digitalisierung. Sie trete aber für die Beibehaltung der Drei-Stunden-Schwelle ein, da sich diese bewährt habe.
Änderungsbedarf sieht sie bei der Höhe der Entschädigung. Sie schlägt vor, die Ausgleichszahlung einheitlich auf 300 Euro festzulegen. Dies würde dazu führen, dass Passagiere auf kürzeren Flügen mehr Entschädigungen erhalten würden. Auf Mittel- und Langstreckenflügen würde die Entschädigung geringer ausfallen. "Damit würden europäische Luftfahrtunternehmen dort entlastet, wo sie mit außereuropäischen Anbietern konkurrieren. Dieses einfach verständliche Konzept wäre in der Praxis für alle Beteiligten gut handhabbar", heißt es zur Begründung.
Zum weiteren Verfahren führt die Regierung aus, dass nach der politischen Einigung vom 5. Juni noch die förmliche Annahme in erster Lesung des Rates ausstehe. "Wird der vom Rat in erster Lesung festgelegte Standpunkt dem Europäischen Parlament übermittelt, kann dieses den Standpunkt des Rates billigen, ablehnen oder abändern. Dieses Verfahren ist Sache des Europäischen Parlaments", so die Information.